Der Bauernkrieg

Der Bauernkrieg 1524 -1526
Die Bauern führen in der Fahne den Bundschuh als Feldzeichen der Erhebung


"Der Bundtschu", der Holzschnitt zeigt einen Bauern mit der Bundschuhfahne von 1513

Die Lage der deutschen Bauern um 1500 war örtlich sehr unterschiedlich. Die Beschränkung der Bundschuh-Aufstände auf gewisse Gebiete bedeutet nicht, dass dort die Missstände am größten waren.

Schauplätze des Bauernkrieges waren vor allem Süddeutschland, Franken, Schwaben, Thüringen und Österreich - die wichtigsten Werbegebiete für Landsknechte, die am meisten zersiedelten Landstriche (Erbteilung) mit zahlreichen kleinen Grundherrschaften und Kleinstädten mit latenter Unruhe.

Niedersachsen und Ostelbien mit großen Grund- und Gutsherrschaften, einer stabilen bäuerlichen Verfassung (Anerbenrecht) und einer relativ geringen Zahl städtischer Siedlungen wurden wenig betroffen.

Als Ursache der Aufstände werden nicht so sehr Armut und Not genannt, sondern Unrecht, Willkür sowie die unsichere rechtliche Stellung der Landbevölkerung, aber auch der Bergleute und der städtischen Unterschicht.


Aufstellung zur Schlacht

Kloster Weingarten im Hintergrund Mitte, rechts Ravensburg, links Kloster Baindt und im Vordergrund die Kirche von St. Peter und Paul von Berg umgeben das Feld, wo die Truppen des Schwäbischen Bundes auf die aufständischen Bauern stoßen.

Der Aufstand des armen Mannes in Stadt und Land richtete sich vor allem gegen die Zentralisationsbestrebungen des sich konsolidierenden Territorialstaates (Steuerforderungen, Aufhebung der Dorfautonomie). Hauptgegner waren daher die großen Grundherren (Kirche, Klöster) und das erstarkende Landesherren-Regiment. Die Entrechtung des armen Mannes hatte natürlich auch wirtschaftliche Gründe: Geldentwertung und sinkende Getreidepreise vor 1525 zwangen besonders viele kleine Grundherren, Abgaben und Frondienste willkürlich zu erhöhen. Zu der rechtlichen Abhängigkeit kam für viele Bauern nun auch noch zunehmende wirtschaftliche Not.

 
Bauernkrieg 1525

Mit schrecklicher Wut fielen die gequälten Bauern über Burgen und Klöster her. Einige Ritter liegen niedergeschlagen am Boden, während die Bauern mit Dreschflegeln auf sie einschlagen. Auf beiden Seiten wurde dieser Krieg mit großer Erbitterung geführt.

Unter dem Bauernkrieg 1524 - 1526, der ersten großen politisch-sozialen Massenbewegung in der deutschen Geschichte, muß man sich eine Vielzahl von Einzelaktionen vorstellen. Hatte sich die bäuerliche Unzufriedenheit Ende des 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts in lokal begrenzten Unruhen, z.B. im "Armen Konrad" oder in der Bundschuh-Bewegung gezeigt, so schlossen sich dem von Stühlingen im Schwarzwald im Juni 1524 ausgehenden Aufstand die Bauern und einige Städte im Südwesten und in der Mitte Deutschlands, in Salzburg, Tirol und in der Steiermark an. Die bereits gefestigten Territorialherrschaften, z.B. Kursachsen, Brandenburg und Bayern, konnten die Unruhen abwehren.


Die "Zwölf Artikel"

Überschrift: Die grundlichen und rechten Hauptartikel aller Baurschaft und Hintersessen der gaistlichen und weltlichen Oberkaiten, von wölchen sie sich beschwert vermeinen. Erstdruck Augsburg, um den 21. März 1525. Die "Zwölf Artikel" fanden schnelle Verbreitung: Allein zwischen März und Mai 1525 erschienen 25 Drucke. Im April 1525 beriefen sich fast alle aufständischen Gruppen auf die Memminger "Zwölf Artikel". In den "Zwölf Artikeln" der Bauernschaft in Schwaben vom Februar 1525 sind die bäuerlichen Beschwerden und Forderungen programmatisch zusammengefaßt:

1. Artikel: freie Pfarrerwahl
2. Artikel: unter Berufung auf das "göttliche Recht" Beibehaltung des großen Zehnt, Aufhebung des kleinen Zehnt
3. Artikel: unter Berufung auf das "göttliche Recht" Entlassung aus der Leibeigenschaft, Anerkennung der gottgebenden Obrigkeit
4. Artikel: unter Berufung auf das "alte Recht" die freie Nutzung von Wildbret, Geflügel und Fischen
5. Artikel: freie Holznutzung
6. Artikel: unter Berufung auf das "alte Recht" Ablehnung der Erhöhung der Dienste und Fronen
7. Artikel: keine Erhöhung der Dienste der Bauern über das festgesetzte Maß
8. Artikel: Neufestsetzung der bisher zu hohen Gült (Grundstücksertrag, Abgaben, Zins)
9. Artikel: Festlegung von Strafen nach altem, überliefertem Recht, nicht nach Belieben
10. Artikel: Rückgabe unrechtmäßig angeeigneter Wiesen und Äcker aus Gemeindebesitz
11. Artikel: Abschaffung des Todfall (gegen die Beschränkung der bäuerlichen Gerichtsbarkeit)
12. Artikel: Vorbehalt der Aufhebung einzelner Artikel, wenn sie gegen die Heilige Schrift verstoßen.

Martin Luther erkannte die politische Brisanz und verbot den Bauern in seiner Ermahung zum Frieden auf die "Zwölf Artikel der Bauernschaft in Schwaben" jeden Rückgriff auf das göttliche Recht und das Evangelium zur Begründung der bäuerlichen Forderungen. In seiner Schrift "Wider die räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern" vom Mai 1525 verurteilte er unter dem Eindruck des Bauernaufstandes in Mitteldeutschland jeden Widerstand gegen die gottgewollte Obrigkeit.

Nach anfänglichen Erfolgen der Bauern (Zerstörung von Burgen und Klöstern) wurden ihre Haufen seit Mai 1525 durch das Heer des Schwäbischen Bundes unter Georg Truchseß von Waldburg und dem Landgrafen Philipp von Hessen vernichtend geschlagen.

Für den Schwäbischen Bund waren die Bauernheere nicht Kriegsgegner, sondern Rebellen, Landfriedensbrecher, und als Kriminelle wurden die Bauern auch bestraft:

Dörfer wurden verbrannt, die Haupttäter hingerichtet, bei Vernehmungen wurde die Folter angewandt. Augenausstechen, Schädeleinschlagen, Vierteilen oder Verbrennen gehörten zu den Strafen, mit denen der Widerstand der Bauernschaft für Jahrhunderte gebrochen wurde.

Quellenhinweis: Dr. Franz Stoedtner

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