Raubmörder Johann Hein

Aus der Vergangenheit:
Der Raubmörder Johann Hein wird 1928 gefasst
und in Coburg zum Tode verurteilt

Bei meinem Besuch im Stadtarchiv Coburg habe ich einen m .E. interessanten Beitrag aus dem Jahr 1928 gefunden. In diesem wird vom Raubmörder Johann Hein berichtet, der im Jahr 1928 gefasst und durch das Schwurgericht Coburg zum Tode verurteilt wurde. An dieser Stelle möchte ich mich beim ehemaligen Leiter des Stadtarchivs Coburg, Herrn Hans-Jürgen Baier, für die gewährte Unterstützung recht herzlich bedanken.

Am 06. August 2014 erhielt ich folgende Zuschrift:
Vielen Dank für Ihren interessanten Artikel. Zu Ihrer Information: der Bildjournalist Erich Salomon(1886-1944) hat versteckt aufsehenerregende Photos während des Gerichtprozesses gegen Johann Hein gemacht - eines dieser Bilder ist in der IfA-Ausstellung "Zeitsprung" zu sehen, die wir von Februar-April 2015 in Edinburgh (Stills) zeigten.

Barbara Kaulbach
Direktorin Goethe-Institut Glasgow 


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Das Repro zeigt den verhafteten Raubmörder Johann Hein
in Begleitung von Polizeibeamten in Coburg

Bildquelle: Stadtarchiv Coburg
Repro: Ulrich Göpfert

Untersiemau/Coburg
Am 2. Februar 1928 erschießt der 26jährige Raubmörder Johann Hein aus Düsseldorf in Untersiemau den Polizeibeamten Hermann Scheler. Hein war kein unbeschriebenes Blatt, bereits zuvor hatte er drei Morde begangen und wurde deswegen in ganz Deutschland gesucht. Im Wald zwischen Weingarten und Schloss Banz wird er gefasst und nach Coburg gebracht.

Am 16. Juli 1928 beginnt der mit großer Spannung erwartete Prozess gegen den Raubmörder Johann Hein. Er findet nicht im Landgericht Coburg sondern in einem Raum im ehemaligen Landgerichtsgefängnis in der Leopoldstraße statt. In Extrablättern berichtete das Coburger Tageblatt über den Verlauf des Prozesses. Am 18. Juli warten einige Hundert Schaulustige in der Leopoldstraße auf die Urteilsverkündung. Der Arbeiter Johann Hein aus Düsseldorf wird vom Schwurgericht wegen vierfachen Mordes zum Tode verurteilt. Das Urteil wird in der Revisionsverhandlung im September 1928 bestätigt. Das vom Schwurgericht in Coburg verhängte Todesurteil wird im März 1929 in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe umgewandelt. Das Begnadigungsschreiben wird dem Raubmörder Hein im Gefängnis vom bayerischen Justizminister Dr. Gürtner persönlich überbracht.

Doch damit ist die Geschichte über den Raubmörder Hein noch nicht zu Ende. Im Mai 1933 wird er, dessen Todesstrafe 1929 in eine lebenslängliche Haftstrafe umgewandelt worden war, in einem erneuten Gerichtsverfahren wieder zum Tode verurteilt. Hein wird aus Coburg fortgebracht und hingerichtet.

Quellenhinweis: Stadtarchiv Coburg

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