| Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha |
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Herzog Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha
Herzog Ernst I. wurde in Coburg am 2. Januar 1784 geboren. Am 29. Januar 1844 ist er im Alter von 60 Jahren in Gotha gestorben.
Früher als gedacht musste Ernst, als ältester Sohn und Erbprinz, am Ende des Jahres 1806 die Nachfolge seines Vaters als Coburger Herzog im Alter von 22 Jahren antreten. In seiner Jugend hatte er die damals übliche Erziehung eines spätabsolutistischen Erbprinzen genossen, ohne mit der Gedankenwelt der Französischen Revolution konfrontiert zu werden. Als wichtigster Erzieher des jungen Prinzen präsentierte sich der Dirigierende Minister von Kretschmann. Dieser leitete zwischen 1801 und 1808 die Herzogliche Verwaltung. Dem jungen Erbprinzen jedenfalls lehrt er, dass das Verhältnis zwischen Fürst und Volk ein patriarchalisches sein müsse, denn der Fürst sei „Statthalter Gottes“ auf Erden. Kein Wunder also, dass Ernst I. sich vom heutigen Beobachter die Charakterisierung als spätabsolutistischer, konservativer Fürst im Stile des 18. Jahrhunderts gefallen lassen muss. Als der Coburger Erbprinz im Jahre 1806 die Nachfolge seines Vaters, antrat, verstand er es recht schnell, sich dem Einfluss des mächtigen Ministers von Kretschmann, der 1808 zurücktrat, zu entziehen und selbst den Part des allgegenwärtigen Landesvaters zu spielen. Eigentlich antifranzösisch eingestellt, musste der junge Herzog dem Rheinbund beitreten. Napoleon aber, der sich der Unbedeutendheit des kleinen Herzogtum bewusst war, verstand es gekonnt, den recht aufdringlichen Herzog zu vertrösten und jedes Mal die Länder, die Ernst forderte, an dessen Nachbarn und da vor allem dem jungen Königreich Bayern zu geben. Als weitaus erfolgreicher erwies sich die coburgische Heiratspolitik, die die Herzogin-Witwe Auguste gekonnt und zielbewusst vorantrieb. Ernsts jüngerer Bruder Leopold heiratete 1816 Prinzessin Charlotte, die Tochter des späteren englischen Königs Georg IV., die aber bereits 1817 starb. Als jedoch im Jahre 1831 der belgische Königsthron eingerichtet wurde, verstand es Leopold geschickt, sich als geeigneter Nachfolger zu präsentieren und sicherte damit dem Coburger Herzogshaus den königlichen-belgischen Thron. Dies ist ein Beispiel von vielen. Erinnert sei hier noch an Großbritannien, wo der zweitgeborene Sohn von Herzog Ernst I., Albert (1819 bis 1861), im Jahre 1840 Gemahl der Prinzessin Victoria wurde. Es wäre auch die Besetzung des griechischen Königsthrons durch Herzog Ernst I. möglich gewesen. Er blieb jedoch in Coburg und ging daran, seine Residenzstadt in den Jahren nach 1815 „standesgemäß“ auszubauen. Die Regierungszeit Ernst I. ist aber nicht nur durch dessen umfangreiche Bautätigkeit zu charakterisieren, denn diese prägten nur die spätere Herrschaftsperiode des Herzogs. Im Zeitalter der napoleonischen Hegemonie in Europa bedrückten vielmehr Armut und Hungerjahre das Herzogtum. Der allgemeine wirtschaftliche und soziale Wandel der Gesellschaft musste vor der glanzvolleren Epoche der Coburger Geschichte erst bewältigt werden. Und das war kein leichtes Unterfangen, das von heute auf morgen seinen Abschluss fand. Zwar sind sich die einheimischen Historiker darin einig, dass sich während der Herrschaft Ernsts I. ein reges Leben in wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht entwickelte. Es ist aber auch Tatsache, wie sehr das Territorium in den Jahren zuvor gelitten hatte. Deshalb konnte es im Ernestinischen Zeitalter nur noch aufwärts gehen. Der kurze Streifzug durch das Leben des sehr reisefreudigen Coburger Herzogs wäre unvollständig, käme man nicht auf sein privates Eheglück zu sprechen. Dabei musste der Herzog zweimal sein Glück in einer Heirat suchen.
Seine 1817 geschlossene erste Ehe mit Luise (1800 – 1831), der Tochter des Herzogs August von Sachsen-Gotha-Altenburg, scheiterte. Eine voreheliche Liaison des Herzogs mit der Pariserin Pauline Alexandre Panam scheint immer zwischen den Eheleuten gestanden zu haben. Wichtig für Herzog Ernst war allerdings, dass ihm seine junge Frau zwei Söhne schenkte: seinen Nachfolger Ernst (geb. 1818) und mit Albert (geb. 1819) den späteren Prinzgemahl der englischen Königin Viktoria. Weiter sicherte ihm die Ehe mit Luise die 1826 in Hildburghausen vollzogene Einverleibung des gothaischen Fürstentums in seine Ländereien. Dennoch stand die Ehe unter keinem guten Stern. 1826 erfolgte die Scheidung, was die einheimische Bevölkerung, die ihre junge Herzogin zutiefst verehrte, mit großem Bedauern und nur mit Murren akzeptierte. Erst Ende 1832 heiratete Ernst I. ein zweites Mal. Die Ehe mit Prinzessin Marie von Württemberg (1799-1860) blieb indes kinderlos, wenngleich sie glücklich war. Ernst I. starb 1844 in der Stadt Gotha. Zwar waren seine Untertanen, insbesondere die Mitglieder des oppositionellen Landtages, mit ihrem Landesvater nicht immer zufrieden gewesen, aber ihre Verehrung und Treue verlor er trotzdem nicht. Die Tatsache, dass ihm sein Sohn und Nachfolger Ernst II. 1849 ein Denkmal setzte, hat damals sicherlich kaum ein Coburger kritisiert. Quellenhinweis: Michael Reinhardt |
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