Mehlschwalbe
Foto: 2013 © LBV/Z. Tunka
Hilpoltstein
Erst machten die Folgen des späten Winter den zurückkehrenden Schwalben zu schaffen und dann wurden sie auch noch vom Dauerregen gebeutelt. Das zuletzt nasskalte Wetter machte ihnen und ihren Bruten schwer zu schaffen und so machen sich die Schwalben nun erneut daran zu brüten. Nach dem schlechten Frühling beginnen nun aber auch vermehrt wieder die Bau- und Dämmarbeiten an den Häuserfassaden. Dabei sind Hausbesitzer meist ratlos, wenn sich Mehlschwalben als Nistplatz ausgerechnet ihr Eigenheim oder ihre Immobilie ausgewählt haben. Denn so schön und beliebt die geschützten Schwalben sind, wenn eine Hausfassaden- oder Dacherneuerung ansteht, steht die gefährdete Vogelart dem Menschen oft im Weg. Der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) gibt Hausbesitzern Tipps bei der Fassadensanierung und beim Schutz ihrer Hauswände.
Mehlschwalben
Foto: 2013 © LBV/Anita Hallapa
Schwalbennester sind durch das Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt
Sie dürfen auch in der Zeit, wenn die bedrohten Vögel in Afrika überwintern, weder beschädigt noch zerstört werden. Daher ruft der LBV zum Schutz der Schwalbenbrutplätze auf, da nicht zuletzt durch die illegale Entfernung von Nestern die Schwalbenbestände seit Jahren dramatisch zurückgehen. Der Zugang zu den bestehenden Nestern darf auch nicht durch Netze oder Abwehrmaßnahmen versperrt werden. Daher müssen Schwalbennester von Mietern und Hauseigentümern geduldet werden. „Wir beraten seit Jahren Hausbesitzer, wie sie Schwalben und Renovierungsarbeiten unter einen Hut bringen können – wenn wir rechtzeitig eingebunden werden, verlaufen die Bauarbeiten bei gleichzeitiger Wahrung des Artenschutzes fast immer problemlos“, sagt Gebäudebrüter-Expertin Sylvia Weber vom LBV in München. Denn die meisten Hausbesitzer, so ihre Erfahrung, stehen den fliegenden Glücksboten grundsätzlich positiv gegenüber.
Rauchschwalbe
Foto: 2013 © LBV/Henning Werth
Doch wie können Fassade geschützt und Sanierungen durchgeführt werden?
Kotspuren an der Hauswand sind ärgerlich, jedoch lässt sich die Verschmutzung mit der Anbringung eines Kotbretts ca. 50-70 cm unterhalb der Nester ganz einfach dauerhaft vermeiden. Bei einer Fassadendämmung müssen die Nester oft weichen. Hierzu benötigt der Bauherr eine Ausnahmegenehmigung der Höheren Naturschutzbehörde, die meist unproblematisch erteilt wird, wenn außerhalb der Brutzeit saniert wird.
Nach Abschluss der Maßnahme sollten künstliche Nisthilfen angebracht werden, da die Schwalben im stark versiegelten Siedlungsbereich meist kein Baumaterial für neue Nester finden. Mit den Nisthilfen lässt sich auch die Verschmutzung lenken, sie können einen Meter nach rechts oder links vom alten Neststandort gehängt werden. Auch Kotbretter lassen sich im Zuge der Renovierungsarbeiten übrigens farblich leicht an die neue Fassade anpassen.
Mehr Informationen auch unter: www.lbv.de/schwalben
Kontakt
Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV) e. V.
Landesgeschäftsstelle Eisvogelweg 1, 91161 Hilpoltstein
Telefon: +49 (9174) 4775-0
Telefax: +49 (9174) 4775-75
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Internet: www.lbv.de