Hexenwahn und Hexenprozesse

Hexenwahn und Hexenprozesse
Mord im Namen von Kirche und Staat. Auch Coburg und Umgebung
blieben davon nicht verschont

Fünfhundert Jahre lang sind in Europa unzählige Menschen dem Hexenwahn zum Opfer gefallen: vom Ende des 13. bis zum Ende des 18. Jahrhunderts dauerte die Epoche der Hexenprozesse. Nicht nur ältere Frauen wurden als Hexen verbrannt, sondern auch junge Mädchen sowie Männer aller Altersstufen. Hexen und Hexer galten als "vom Glauben Abgefallene“. Man warf ihnen "Teufelsbund“ und Schadenszauber vor. Vor allem waren Frauenhass und Dämonenglaube die Beweggründe, die zum grausamen Tod von vermutlich weit über hunderttausend Menschen geführt haben.

Wie kam es zum Hexenwahn?
Über den Ursprung des Hexenmythos gibt es zwei Thesen: er wird zum einen in der schamanischen Tradition gesehen, die seit der Antike im ganzen eurasischen Kulturraum verbreitet war – zum anderen in einer Konstruktion der Kirche, entstanden aus der religiösen Polemik des ausgehenden Mittelalters.Weite Teile des Abendlandes waren um 1400 davon überzeugt, dass es eine Sekte von Hexen gab, die einen Pakt mit dem Satan geschlossen hatten. Diese Hexen wurden verantwortlich gemacht für Naturkatastrophen und Epidemien, die Mensch und Vieh vernichteten.

Die "Satansbrut“ treffe sich angeblich auf nächtlichen Versammlungen – am Sabbat, in der Synagoge – um den christlichen Glauben abzuschwören und die Religion des Teufels zu errichten. Dabei vereinigten sich Teufel und Hexen, verschlängen kleine Kinder, feierten Orgien. Teufelskult, ritueller Mord, schwarze Magie, dies alles trag dazu bei, dass in dem Mythos der Hexerei ein Abfall vom Christentum gesehen wurde.

Der Hexenhammer
1487 veröffentlichten die Dominikaner Jakob Sprenger und Heinrich Institoris das viel beachtete Buch "Malleus maleficarum“, der Hexenhammer, der so etwas wie eine theoretische Grundlage für die Hexenverfolgung darstellte. Darin wird die Minderwertigkeit der Frau auf die Genesis (Schöpfungsgeschichte) zurückgeführt. Gott hat Eva aus einer Rippe Adams geschaffen; daraus folgt nach theologischer Auslegung Unterwerfung der Frau unter den Mann. Da die Rippe ein gebogener Knochen ist, konnte das Wesen der Frau nur krumm und pervertiert sein. Als Beweis gilt der Sündenfall.

Außenseiter waren die Sündenböcke
Außenseiter mussten als Sündenböcke herhalten, um die verheerenden Auswirkungen der Pest, die schlechten Ernten, die überraschenden Todesfälle zu erklären. Beschuldigt wurden vor allem Frauen – zunächst die älteren, hässlichen, ärmeren, verwitweten oder allein stehenden. Die dörflichen (zum Teil auch städtischen) Gemeinschaften konnten auf diese Weise interne Spannungen auf ihre schwächsten Glieder lenken.

Im ausgehenden Mittelalter kam es zur Konzentration von Grundbesitz (Agrarkapitalismus), zur Entstehung des Verlagssystems (Frühkapitalismus) und damit zur allmählichen Auflösung traditioneller kollektiver Zusammenhänge (Dorfgemeinschaften, Genossenschaften). Besitzverhältnisse änderten sich, Bettelei und Armut nahmen zu. Viele Historiker sehen in diesen ökonomischen und sozialen Veränderungen eine weitere Ursache des Hexenwahns. Oft genügte es die Gegenseite der Hexerei zu beschuldigen, um Erbstreitigkeiten zu lösen, politische Gegner auszuschalten oder unliebsame Nachbarn und ökonomische Konkurrenten zu beseitigen.

"Weise Frauen“ waren unerwünschte Konkurrenz für die Ärzte
Die Frau galt damals als Wahrerin der Geheimnisse der Volksmedizin. Die Ankläger waren überzeugt, dass diese Kenntnisse nur vom Teufel selbst stammen konnten. Frauen, die die Macht besaßen, durch geheimnisvolle Riten oder mit Hilfe von Pflanzen zu heilen, mussten – so der Umkehrschluss – mit ähnlichen Mitteln auch Schaden zufügen können.

Tatsächlich war an allen untersuchten Orten der Anteil der Hebammen und Heilerinnen unter den der Hexerei verdächtigten Personen besonders hoch. Zudem betrachteten die ausschließlich männlichen Ärzte, die an den neuen Universitäten des 15. und 16. Jahrhunderts ausgebildet wurden, die "weisen Frauen“ als unerwünschte Konkurrenz. Seit im "Hexenhammer“ das theoretische Fundament für die Hexenverfolgung gelegt wurde, trug sie immer auch Züge eines Geschlechterkampfes zum Schaden der Frau.

Wer wurde angeklagt?
Untersuchungen haben ergeben, dass nur ca. zwanzig Prozent der Angeklagten Männer waren. Dabei wurden in den Städten mehr Hexenmeister angeklagt als auf dem Lande. Zur Zeit der "großen Pest“ (1347 – 1352) richtete sich die Hexenverfolgung zunächst gegen Juden und Leprakranke. Nach 1500 nahm die Zahl der angeklagten Kinder zu. Dahinter stand einmal die Vorstellung, dass Hexeneltern ihre Kinder schon frühzeitig anlernten.

Außerdem waren Kinder eher bereit, andere Teufelsanbeter zu denunzieren. Aber auch Patrizier, Ratsherren, Priester sogar einzelne Bischöfe wurden der Hexerei verdächtigt und hingerichtet. Insgesamt aber war im 16. und 17. Jahrhundert das Risiko einer Frau, der Hexerei angeklagt zu werden, viermal so groß wie das eines Mannes! 1484 erhielt die Hexenjagd den Segen des Papstes. Die Verfolgung wurde anfänglich von Klerikern eingeleitet, im 16. Jahrhundert wurden sie von weltlichen Richtern abgelöst.


Der Hexenturm in Coburg
Hier wurden die Hexen gefangen gehalten
und dem "peinlichen Verhör“ unterzogen
2015 © Ulrich Göpfert

Hexenverfolgung im Coburger Land
Die Stadt Coburg und das Umland blieben in der Zeit der Hexenverfolgung von diesem Hexenwahn und den Hexenverbrennungen nicht verschont.

"Gerichtsordnung, die Hexerey betreffendt“
Herzog Johann Casimir gab am 13. Februar 1629 seine "Gerichtsordnung, die Hexerey betreffendt“ an den Centgraf Caspar Lang zu Coburgck. Beigefügt war ein Begleitschreiben des Herzogs vom selben Tag an "Unseren Centgrafen zu Coburgck und Lieben Getreuen Caspar Lang“ gerichtet, und zwar mit dem Befehl:

"Du wollest Dich darnach richten / Deme allenthalben alßo Gehorsamblich nach leben / und darwieder kein wiedriges / weder / für Dich selbsten anmaßen noch anders verhengen“.


Die Bestellung des Scharfrichters
Die Coburger Hexenprozeßordnung setzt für den Scharfrichter zwei Konditionen:
- eine ordentliche Bestellung hat zu erfolgen,
- die angemessene Gebühr ("ein leidlich gewißen Tax zu setzen“) soll der Scharfrichter beziehen.

Scharfrichter Otto Heinrich Wahl aus Dreißigacker (Meiningen) hatte in diesem Sinne seine Bestallung schon am 16. Juni 1628 durch Herzog Johann Casimir erhalten.

Dem Scharfrichter wurde in einer Urkunde durch den Landesfürsten garantiert:
1.
eine jährliche Pauschale von 100 Reichsthalern,
2. fünf Reichsthaler für jeden "peinlichen Angriff“ pro Person
3. angemessenes Zehrungsgeld,
4. Garantie für notwendigen Geleitschutz ("nottürfftiger Convoy“),
5. Vorbeugung gegen beleidigende oder tätliche Übergriffe.

Die Einkünfte passten nicht in den Besoldungsrahmen für den Staatsdienst. Die Gebühren und Spesen standen in keiner vertretbaren Relation zu den Gesamtkosten. Im Falle der Catharine Kellermann (Coburg, 1628) betrug die Gerichtsgebühr für sämtliche Zeugenvernehmungen, Schreibkosten, Verpflegung der Verhafteten usw. 57 Gulden, während der Scharfrichter 133 Gulden erhielt. Die Relation verdeutlicht ein Vergleich: Das jährliche Dienstgeld der Hofräte, Assessoren und des Hofrichters betrug 120 Gulden.

Die Zehrungskosten, die neben dem "Jahresgehalt“ und den "Fallpauschalen“ für den Scharfrichter anfielen, schlugen zudem kräftig zu Buche. Die Hexenprozessordnung von Herzog Johann Casimir bestimmte nicht den Verlauf von Exekutionen von Hexen. Bekannt sind die allgemeinen Grundsätze für das "peinliche Halsgericht“. Hinrichtungen von Hexen fanden in Coburg, Eisfeld, Heldburg und Hildburghausen statt. Der Richtplatz für Hexen war in der Hohen Straße in Coburg.

Die Hinrichtung / mit "feuer von leben zum todt“
Die Richtstätte wurde jeweils für die Exekution vorbereitet. Diejenigen, die bei der Verbrennung von Mahr Hatzius (Streufdorf, 1628/29) das Gericht mit "Spießen und Stangen verwahrten“, erhielten 6 Gulden Gebühr ausbezahlt. Die Todeskandidaten wurden zum Richtplatz von Priestern begleitet (Art. 102 CCC ein oder zwei). "Man mag im auch inn dem füren für gericht und außführen zum todt stettigs eyn Crucifix fürtragen "CCC Art. 102). Dem "Herrn Pfarrherrn und seinen zwei Collegen“ wurden für die Mitwirkung bei der Exekution von Mahr Hatzius 15 Groschen und 9 Pfennig zuteil.

Der / die / Todeskandidat / in / mußte seine / ihre / Urgicht, das Schuldbekenntnis, öffentlich kundtun. Der Centgraf zerbrach seinen Gerichtsstab als Zeichen der Verurteilung und warf ihn der "Hexe“ vor die Füße, um sie aus der Rechtsgemeinschaft auszustoßen. Mahr Hatzius wurde vom Nachrichter Hannß Schneller (Scheller) aus Coburg auf einem "Karn mit Pferd“ (Gebühr 10 Gulden) zum Richtplatz bei Hildburghausen gefahren. Zur Hinrichtung "mit Feuer vom Leben zum Tod“ mußten Pfahl und Scheiterhaufen vorbereitet werden. Mahr Hatzius wurde mit Ketten an den Richtpfahl geschmiedet. Für "Ketten, Kloben; auch anderer Zugehör“ entstanden 3 Gulden als Kosten. Zum Entfachen und als Brandbeschleuniger benutzte man Pulver und Schwefel. Beim Krämer Jörg Schundtern in Hildburghausen wurden für die Verbrennung von Ursula Kalb (Leimrieth) 2 Pfund gantzen Schweffel jedes pro 2 Patzen und 1 ½ Pfund Bulffer“ gekauft

Der Feuerstoß wurde aus Stroh, Reisig und Holz aufgeschichtet. Bei Mahr Hatzius bestand er aus einem Mantel (= 15 Garben) Stroh (=15 Groschen, 9 Pfennig), ein Schock (=60 Bund) Reisig (5 Groschen, 3 Pfennig) und "anderthalb Claffter Holz“ (1 Gulden, 18 Groschen). Für die Anfuhr des Brennmaterials wurden 4 Gulden, 13 Groschen, 4 Pfennig verrechnet. Um den Opfern die peinvolle Marter abzukürzen, hängten manche Henker ihnen ein Säckchen mit Schwefel oder Pulver um den Hals. Nach der Vollstreckung des Todesurteils wurde die Gerichtsmahlzeit eingenommen. Die Gerichtspersonen hatten darauf einen Anspruch.

In der Gebührenordnung zur Coburger Hexenordnung waren die Sätze für die Zehrungskosten durch Herzog Johann Casimir festgelegt worden. Der Centgraf in Coburg 7 Groschen für die "Mahlzeit“, in Heldburg 10 Groschen 6 Pfennig für "die Mahlzeit nach gehaltenem und vollzogenen Halsgericht“. In Heldburg speisten Schöppen, Land- und Stadtknecht je für 5 Groschen 3 Pfennig. Die Speisefolge bei diesen Gerichtsmahlzeiten war durchaus üppig, wie man aus den Unterlagen ersehen kann.

Einige Beispiele aus der Zeit der Hexenverfolgungen in Coburg
In Coburg fand nach dem Kirchenbuch von St. Moriz der erste Hexenprozess 1565 statt. Am Donnerstag nach D. Cantate mit dem Schwert hingerichtet: 1. Barbara Leuterin, 2. Barbar Kühlmännin als Zauberin, "die den Männern ergeben“ (d.h., die ihnen die Manneskraft genommen) "und durch Zauberei Krankheit des Leibes beigebracht“, 3. Elisabeth Kühlmännin, Tochter der Barbara, wegen Kindesmordes und "weil sie zu mancher Sünde geholfen und der Mutter zugetragen“. Barbara Leuterin und Barbara Kühlmännin wurden nach der Enthauptung verbrannt.

Am 19. März 1628 wurde Anna Günzel aus Ahorn mit dem Schwerte gerichtet und verbrannt. "3 maß Holz auf die Hohe Straß“ gebracht. 1628 ist Kunigunda, Veiten Anhangs S. Witwe wegen "hexerey lebendig inß feuer gesetzet und verbrandt worden“. 1628 Agnes Bachenschwanz, Frau des Bürgermeisters Andreas Bachenschwanz hingerichtet am 5. Juli 1628. "8 maß Holz auf die Hohe Straß“ gebracht. An "Hexerey geldern“ wurden eingebracht am 3. November 1628: 400 Reichstaler und weitere 500 Reichstaler. 1628 Susanna Barnickel, Frau des Schlossers vorm Ketschentor, am 10. Mai hingerichtet. Es wurden "von dergleichen Ungeziefer 11 in diesem Jahr“ verbrannt, lautet die Eintragung.

1637 hatte eine Frau aus Roßfeld, Anna Hessin 2 Kinder ermordet, Würste davon gemacht und dann gegessen. Man hielt sie für eine Zauberin, brachte sie in Haft und wollte sie eben mit glühenden Zangen zerfetzen und dann verbrennen, sie starb noch zur rechten Zeit im Gefängnis. Ihr Körper wurde dennoch auf der Gerichtsstätte verbrannt. 1671 Den 18. November desselben Jahres ist die alte Gründefüllerin Zauberei halber enthauptet und nachher verbrannt worden. Die Liste dieser Grausamkeiten ist natürlich unvollständig was die Hexenverfolgungen und Hexenprozesse in Coburg und Umgebung angeht. Wir wollen es aber dabei bewenden lassen .

Der Willkür Tür und Tor geöffnet
Einige Landesherren schürten regelrecht den Hexenwahn, andere sahen ihren Hexenrichtern scharf auf die Finger und manche verurteilten fanatische Richter sogar zum Tode. Häufig musste auf die emotionalisierte Stimmung im Volke Rücksicht genommen werden. Hexenrichter handelten von sich aus, oft nur auf ein Gerücht hin. In der "Carolina“ Karls V. von 1532 war genau festgelegt, wann und wie gefoltert werden sollte. Allerdings wurden Hexenprozesse oft als Ausnahmeverfahren betrachtet, bei denen Folterungen beliebig verschärft und verlängert werden konnten.

Durch Folterungen wurden die Namen weiterer Verdächtiger erpresst. Das hatte auch ökonomische Hintergründe, denn die Prozesskosten mussten – wenn möglich – durch die Angeklagten aufgebracht werden, ein unbarmherziges Verfahren, das der Willkür Tür und Tor öffnete. 1275 wurde in Toulouse, Frankreich, eine Frau unter der Anklage der Hexerei verbrannt. Das war eine der ersten Hexenverbrennungen. 1792 wurde in Posen wohl die letzte Hexe auf europäischem Boden hingerichtet. Das Ende des Hexenwahns bahnte sich nur langsam an. Als entscheidender Vorkämpfer gegen ihn gilt uns heute der Jesuitenpater Friedrich von Spee (1591 – 1635).

Zitat:
"Ich will nun etwas sagen, das alle hören sollen, die Ohren haben zu hören. Man erfinde absichtlich irgendein gräßliches Verbrechen, von dem das Volk Schaden befürchtet. Man verbreite ein Gerücht darüber und lasse die Gerichte dagegen einschreiten mit denselben Mitteln, wie sie jetzt gegen das Hexenwesen angewandt werden. Ich verspreche, dass ich lebend ins Feuer geworfen werden will, wenn es nach kurzer Zeit in Deutschland nicht ebenso viele Schuldige geben sollte, wie es jetzt der Magie Schuldige gibt“. 
Friedrich von Spee, Cautio criminalis 1631


Erst der Sieg der Aufklärung im 18. Jahrhundert führt zur Abschaffung der Hexenprozesse. Mindestens 100 000 Menschen, meist Frauen, sind dem Hexenwahn zum Opfer gefallen. Manche Forscher halten auch die doppelte Zahl – 200 000 – für realistisch. Es wird aber vermutet, mehr als eine Million Menschen könnten als Hexen hingerichtet worden sein. Die Zahl läßt sich nur schwer schätzen, da zu wenige Prozeßunterlagen aus jenen Jahrhunderten erhalten sind.

Quellenhinweise: Uwe Meyer-Burow, Richard van Dülmen, Egbert Friedrich

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